G·E·M Datenbank
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Die Auserwählten.
Stiftung Warentest: Die Auserwählten. Regional geschützte Lebensmittel
(2010).
Art der Arbeit:
In: test, Juli 2010, Seiten 26-28
Zusammenfassung:
Seit 1992 ist es möglich,
regional bedeutsame und traditionelle Produkte EU-weit vor Nachahmern zu schützen. Dafür müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
- Das Produkt muss auf traditionelle, für die Region typische Weise hergestellt sein
- Es muss stark mit der Region verknüpft sein
- Sein Name muss tatsächlich für eine regionale Spezialität stehen
- Außerdem muss gerechtfertigt sein, dass regionale Hersteller durch das Siegel Vorteile bekommen.
Die Siegel für regional geschützte Produkte haben in der gesamten EU Gültigkeit. Die Größe der Region, die solch ein Siegel verwenden darf, variiert: Es kann ein Bundesland sein wie bei Bayerisches Bier, eine Region wie bei Lausitzer Leinöl oder eine Stadt wie bei Lübecker Marzipan.
Aus dem Inhalt:
- Warum Anträge scheitern können
- Wer die Extrawurst bekommen hat
- Ganzseitige Übersicht: Deutschland - Lebensmittel mit geschützter Herkunftsbezeichnung (s.u. Publikation als Download)
- Hersteller müssen sich ins Zeug legen
- Thüringer Klöße dürfen Bayern sein
- Italiener liegen in Europa vorn
- Die Siegel: Geschützte Ursprungsbezeichnung, Geschützte geografische Angabe, Garantiert traditionelle Spezialität.
Stiftung Warentest
Berlin 2010
3 Seiten
weitere Informationen:
Stiftung Warentest
www.test.de




