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Markendefinitionen
Markenerklärungen

Marken-Definitionen

 


Gutenberg, Erich (1962)

 

»Von Markenartikeln wird hier dann gesprochen, wenn folgende Merkmale gegeben sind:
1. Die Waren müssen standardisierbare Erzeugnisse für differenzierten Massenbedarf sein.
2. Die Waren müssen durch Warenzeichen oder Ausstattung markiert sein.
3. Bei dem Verkauf der Waren müssen sich die Hersteller bevorzugt der Methoden moderner Werbung bedienen. Die Werbung muß in erster Linie direkte Werbung sein.
4. Die Käufer müssen die Vorstellung gewonnen haben, daß die Marke für gleichbleibende Qualität bürgt (Verkehrsgeltung). Das besagt nicht, daß tatsächlich eine bestimmte Qualität garantiert ist. Jedoch darf davon ausgegangen werden, daß die Unternehmen, die Markenartikel verkaufen, aus absatzpolitischen Gründen den größten Wert darauf legen, die Warenqualität unverändert zu halten.«

Quelle:
Prof. Dr. Erich Gutenberg, Universität zu Köln: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Zweiter Band: Der Absatz
7. Kapitel: "Die Produktgestaltung", Abschnitt 5: "Die Warenmarken als Mittel der Absatzpolitik".
Fünfte Auflage, 1962 (erste Auflage 1954), Seite 368

 

Redaktion:

Wolfgang K.A. Disch
G·E·M Kuratoriums-Mitglied
wolfgang_ka_disch@t-online.de

 

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Quelle: Gesellschaft zur Erforschung des Markenwesens e.V.
Online im Internet; URL: http://www.gem-online.de/markendefinitionen/
[Stand: 08.09.2010, 06:58:03]